Kontierung der Leistungserfassung anpassen
Hinweis:
Die Funktion „Kontierung ändern“ muss lizenziert werden. Bitte sprechen Sie uns an, falls Sie interessiert sind!
Ist die Funktion aktiviert, so kann der Prüfer in der Leistungserfassung die Kontierung der abgerechneten Leistungen anpassen. Dabei dient die Kontierung der Bestellung (Einfach- oder Mehrfachkontierung) als Vorgabe für die Leistungserfassung.
Beispiel:
Die Bestellung ist auf drei Aufträge kontiert:
Auftrag "Gas" = 20%
Auftrag "Wasser" = 50%
Auftrag "Strom" = 30%
Die abgerechneten Leistungen einer LERF werden gemäß der prozentualen Verteilung pauschal auf die drei Aufträge kontiert. Der Prüfer kann nun von der Vorgabe abweichen, und die Kontierung pauschal für eine Bestellposition oder pro Leistungszeile ändern. Die Verteilung der Abrechnungssumme kann prozentual oder absolut erfolgen.
Wie Sie die Kontierung in der Leistungserfassung hinterlegen, erfahren Sie in den nachfolgenden Seiten.