Leistungserfassung
Mit FUTURA Engineering kann der Lieferant die erbrachten Leistungen zu einer Bestellung erfassen und an den Prüfer elektronisch übermitteln. Wenn in der Bestellung Bezug auf einen Rahmenvertrag genommen wurde, kann der Lieferant diesen aufrufen und abzurechnende Positionen daraus entnehmen.
Der Prüfer wiederum kann die Leistungen prüfen und freigeben oder ablehnen.
Um eine Leistungserfassung zu öffnen, wählen Sie entweder zuerst die Bestellung aus und wechseln dort auf den Registerreiter Leistungserfassungen oder Sie öffnen die Erfassung über eine der Erfassungslisten. Alle zu prüfenden Erfassungen finden Sie unter „Erfassungen in Prüfung“:
Wählen Sie die entsprechende Erfassung per Doppelklick oder den Button aus, die Erfassung wird geladen und angezeigt.
Folgende Regeln gelten im Prozess ‚Leistungserfassung’ für den Lieferant und den Bedarfsträger bei nicht kumulierter Mengeneingabe:
Der Lieferant kann beliebig viele Erfassungen erzeugen und an den Bedarfsträger übermitteln.
Die Übermittlung der Erfassungen kann in einer beliebigen Reihenfolge erfolgen (nur bei nicht kumulierter Mengeneingabe).
Das Anlegen von weiteren Leistungszeilen (àFreitext) ist bei Bestellungen ohne Limit nicht möglich.
Die Prüfung/Genehmigung von Aufmaßen (außer Schlusserfassung) kann in einer beliebigen Reihenfolge erfolgen.
Nur die letzte Erfassung kann als Schlusserfassung (Enderfassungskennzeichen) markiert werden.
Nach der Schlusserfassung können keine weiteren Erfassungen erzeugt werden.
Der Lieferant kann die Schlusserfassung erst an den Bedarfsträger übermitteln, wenn er zuvor alle Teilerfassungen übermittelt hat.
Die Freigabe der Schlusserfassung durch den Bedarfsträger kann erst erfolgen, wenn zuvor alle übermittelten Teilerfassungen freigegeben wurden.
Option „kumulierte Mengeneingabe“:
Sollte die Bestellung ihren Ursprung in der FUTURA Engineering® AVA haben, so kann die Option „kumulierte Mengeneingabe“ genutzt werden. Diese Option wird bereits bei der Bestellanlage FUTURA Engineering® AVA gesetzt und hat zur Folge, dass der Lieferant seine Aufmaße kumuliert erfassen muss. Das bedeutet, dass er neu erbrachte Leistungen zu den bisher abgerechneten, bereits freigegebenen Mengen addieren muss. Im Abschnitt „Allgemein“ unter der Registerkarte „Kopfdaten“ können Sie sehen, ob die Option „Kumulierte Mengeneingabe“ gesetzt ist.
Die Option wirkt sich auch auf die Bearbeitung von Leistungserfassungen aus, es gelten folgende zusätzlichen Rahmenbedingungen:
Es kann immer nur eine Erfassung an den Auftraggeber übermittelt werden. Die Übermittlung einer neuen Erfassung ist erst möglich, wenn die vorherige Erfassung freigegeben wurde. Ansonsten ist der Button „An den Prüfer senden“ gesperrt.
Die Reihenfolge der Erfassungen (laufende Nr.) ist bei der Übermittlung einzuhalten.
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